So wird Ihre Gründung finanziell unterstützt...
Wirtschaftsförderung
- Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen hat besondere Bedeutung. Wettbewerbsfähige Betriebe schaffen Arbeitsplätze und sichern Einkommen in der Region.
- Mit speziellen Angeboten werden Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt, die wachsen oder sich ansiedeln wollen. Für Investitionen, die Erschließung neuer Märkte, Messeteilnahmen, Mitarbeiterqualifizierungen oder auch für Beratungsleistungen stehen Förderprogramme zur Verfügung. Existenzgründer erfahren ebenfalls Unterstützung. ... Einzelheiten sind über den Förderfinder des Landesförderinstituts zu erfahren.
- Das Land Brandenburg reicht über die Landesbank z. B. den Brandenburg-Kredit für den ländlichen Raum aus. Er steht zur Finanzierung von Gründungs- und Wachstumsinvestitionen, Nachhaltigkeitsinvestitionen, Investitionen in erneuerbare Energien und Betriebsmittel zur Verfügung. Auch für Existenzgründer gibt es ein spezielles Darlehen. ... Einen Gesamtüberbick erhalten Sie auf der Website der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
ERP-Kapital für Gründung der KfW Mittelstandsbank
- Finanzierung von Investitionen und branchenüblichen Markterschließungsaufwendungen, Warenlager bis zu drei Jahre nach Gründung
- bis zu 50 % der Gesamtfinanzierung
- max. Förderung 500.000 EUR
- Kreditlaufzeit: 15 Jahre, bis zu 7 Jahre tilgungsfrei
ERP-Gründerkredit - Universell der KfW Mittelstandsbank
- Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel bis zu 5 Jahre nach Gründung
- bis zu 100 % der Finanzierung
- max. Förderung 25 Mio. EUR
- Kreditlaufzeit max. 20 Jahre, bis zu 3 Jahren tilgungsfrei
ERP-Regionalförderprogramm der KfW Mittelstandsbank
- Finanzierung von Investitionen ab 5 Kalenderjahren nach Gründung
- bis zu 100 % Finanzierung
- bis 3 Mio. EUR pro Vorhaben
- Kreditlaufzeit: bis zu 20 Jahre, tilgungsfreie Zeit bis zu 5 Jahre
- Für Gründer, die keine Sicherheiten zu bieten haben und nur eine kleine Finanzierungssumme benötigen
- Beantragung über Mikrofinanzinstitute www.mein-mikrokredit.de
- Vorteile: persönlicher Kontakt, Bürgschaften als Sicherheit möglich, Kreditvermittlung und Betreuung kostenlos, Krisenberatung
Gründungszuschuss für ALG-I Empfänger
Die Bundesagentur für Arbeit fördert gründungsinteressierte Arbeitslose mit dem Gründungszuschuss (Ermessensspielraum):
- Antragsberechtigt sind Sie wenn Sie mind. noch 150 Tage Restanspruch auf ALG I haben.
Eine Förderung von max. 15 Monaten kann erfolgen. - Phase 1
- bis 6 Monate nach Unternehmensstart monatlicher Zuschuss in Höhe Arbeitslosengeld
- plus 300 EUR Pauschale für soziale Absicherung (Kranken-, Pflegeversicherung, Altersvorsorge)
- Phase 2
- nach Ablauf erste 6 Monate zweite Förderphase von 9 Monaten möglich
- nur 300 EUR Pauschale für Sozialversicherung bei Nachweis Geschäftstätigkeit und hauptberuflicher unternehmerischer Aktivitäten
Einstiegsgeld für ALG-II Empfänger
Von Ihrer Arbeitsagentur können Sie für die Vorbereitung einer hauptberuflichen Selbständigkeit das Einstiegsgeld erhalten (Ermessensspielraum):
- Zuschuss zum Arbeitslosengeld II richtet sich nach Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft
- Förderdauer: 12 Monate (kann auf 24 Monate verlängert werden)
- Versicherung:
- bei Kranken- und Pflegeversicherung prüft Krankenkasse Vorliegen eines pflichtversicherungs- oder freiwilligen Versicherungsstatus
- Antragsstellung: Träger der Grundsicherung vor Ort